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DMV-Bulletin zum Coronavirus

Update vom 20.04.2020, 15:30 Uhr

Liebe Minigolferinnen und Minigolfer,

am vergangenen Mittwoch hat Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Pressekonferenz die weiteren politischen Beschlüsse in Abstimmung mit den Ministerpräsidenten der Länder bekanntgegeben. Sie berichtete dabei auch von verschiedenen Modellbetrachtungen, mit denen sie die nur schrittweise und vorsichtige Lockerung der Corona-Maßnahmen begründete. Die ersten Schritte zur Wiedereinkehr in das soziale Leben, über die in der Pressekonferenz berichtet wurden, sind mit bestimmten Auflagen in Sachen Hygienekonzepten etc. verbunden. Darüber hinaus wurde bekanntgegeben, dass Großveranstaltungen bis zum 31.08. untersagt werden.

Auf Basis dieser Bekanntgaben haben wir uns zunächst überlegt, ob und wie in diesem Jahr noch organisierter Minigolfsport möglich ist. Vor allem drei Punkte standen dabei im Vordergrund der Überlegungen:
  1. Wie bewerten wir unsere Veranstaltungen unter dem Aspekt der verbotenen „Großveranstaltungen“?
  2. Sind die Hygienekonzepte, Auflagen etc. im Rahmen von großen Minigolfturnieren mit über 100 Leuten überhaupt einzuhalten und den Ausrichtern zuzumuten.
  3. Haben große Minigolfturniere, bei denen die Konzentration auf die Einhaltung von sonstigen Bestimmungen im Verhältnis zum eigentlichen Sport viel Platz einnimmt den von uns als Dachverband angestrebten sportlichen Wert?

Bei Frage 1 waren wir uns zwar auf der einen Seite sicher, dass wir als Minigolfsport nicht über die Art Großveranstaltungen verfügen, die mit dem Verbot bis 31.08. grds. gemeint sind. Jedoch sind Eröffnungs- und vor allem Abschlussabende mit 150 bis 200 Personen mit den derzeitigen Auflagen in der Regel nicht möglich, aber ein Teil des besonderen Wertes dieser Veranstaltungen. Normale Platzsiegerehrungen von Deutschen Meistern mit ggfs. Mundschutz, ohne Handshake etc. sind ebenfalls nicht die Bilder, die wir sehen wollen. Auf der anderen Seite scheint es in Bezug auf das Aufnehmen der Namen aller Besucher zur Nachverfolgung von Infektionsketten, Einlassbestimmungen, Hygieneeinhaltung in den sanitären Einrichtungen und weiteren Auflagen nicht möglich bei solchen großen Minigolfveranstaltungen einfach und ohne große Mehrkosten alle Auflagen zu erfüllen. Nimmt man die einzuhaltenden Maßnahmen zusammen, scheint der sportliche Wert auch in Frage gestellt, denn Minigolf würden wir nicht so spielen können, wie wir es wollen, ohne große Vorbereitung müssten sich alle Teilnehmer*innen ad hoc umstellen und sich vielmehr auf „Nebenschauplätze“ konzentrieren, als auf den Sport und die jahrelang automatisierten Abläufe, die zu den Spitzenleistungen beitragen. Bei der DSM kommt dann noch die Risikogruppe ins Spiel, bei der DM derzeitige Quarantänebestimmungen von Einreisenden, von denen wir nicht wissen, wann sie enden. Das betrifft ausländische Mannschaftsspieler, aber auch im Ausland lebende deutsche Spieler*innen gleichermaßen und ist aus unserer Sicht nicht zuzumuten. Ebenso ist nicht klar, wann es eine Lockerung von touristischen und amateursportlichen Hotelübernachtungen etc. geben wird. Verschiedene Rückmeldungen von Ausrichtern zeigen aber, dass eine frühzeitige Planungssicherheit gewünscht ist.

Auf Basis dieser Betrachtungen haben das DMV-Präsidium und der DMV-Sportausschuss folgende Beschlüsse gefasst:

1. Alle ausstehenden Deutschen Meisterschaften des Jahres 2020 und die verbliebenen Spieltage der überregionalen Ligen werden abgesagt. Nach Möglichkeit sollen alle Maßnahmen 2020 und die jeweiligen Folgeveranstaltungen um ein Jahr verschoben werden. Dazu wird die Geschäftsstelle mit allen Ausrichtern Kontakt aufnehmen und die Möglichkeiten der Verschiebung besprechen.

2. Die offiziellen Termine werden für die Durchführung von anderen Veranstaltungen (Pokalturniere o.ä.) freigegeben, sofern deren Durchführung möglich ist. Die Landesverbände werden aufgefordert einen „Verantwortlichen“ des LV zu melden, der als Kontrollinstanz im jeweiligen LV für die Kommunikation und Kontrolle der Einhaltung der Auflagen bzgl. einer regelgerechten Durchführung solcher Veranstaltungen zuständig ist. Gruppen/Flights von mehr als 2 Personen sollen bei Turnierformaten und sonstigen Minigolfveranstaltungen bis auf weiteres nicht mehr zugelassen werden.

3. Für den Fall, dass die EMF am European Champions League Final festhält, werden die Spieltagstermine im Sommer für eine alternative Qualifikation genutzt. Das genaue Verfahren wird unter Einbeziehung des Sportausschusses und des Spitzensportbereichs entwickelt, sobald die Anzahl der möglichen teilnehmenden Mannschaften feststeht. Die Vereine/Mannschaften der 1. Bundesliga sind angehalten ihr Interesse an der Teilnahme dieser Qualifikation bis zum 10.05.2020 per Email bei der DMV-Geschäftsstelle anzumelden. Die Anmeldung soll nur erfolgen, wenn die Mannschaft im Falle einer Qualifikation auch am European Champions League Final teilnimmt.

4. Im Rahmen der o.g. Beschlüsse regen wir bei der WMF und EMF an, die internationalen Events 2020 ebenfalls um ein Jahr nach hinten zu verschieben.

5. Wir werden keine aktive Anfrage an die WMF oder EMF zu einer möglichen Altersaufweitung des Jugendbereichs im Folgejahr stellen (wie z.B. ähnlich Olympia). Zwar ist es für die Kategoriewechsler bedauernswert, wenn sie in diesem Jahr die JWM verpassen und im kommenden Jahr nicht mehr spielen können, das Problem würde durch eine Altersaufweitung jedoch lediglich um einen Jahrgang verschoben, da im Folgejahr dann die 19-Jährigen, die im Normalfall evtl. international nominiert werden würden durch die Teilnahme von 20-Jährigen diese Chance nicht erhalten. Der oftmals wichtige emotionale Abschied der Spieler*innen bei Kategoriewechsel kann über geeignete andere Maßnahmen (Kaderlehrgänge o.ä.) erreicht werden.

6. Die Deutsche Rangliste wird zum 01.01.2020 eingefroren, es fließt kein Turnier des Jahres 2020 ein, die Fortführung der Rangliste beginnt erst wieder mit dem 01.01.2021.

7.Sobald die Corona-Maßnahmen gelockert werden und Minigolfsport wieder möglich wird, sollen alternative Angebote geschaffen werden. Von einfachen Pokalturnieren unter besonderen Auflagen, über eigene DMV-Tagesturniere, Trainings, oder alternativen Minigolfveranstaltungen ist dabei ergebnisoffen alles denkbar. Hierzu sollen zunächst Vorschläge und Ideen gesammelt werden. Dazu werden wir in Kürze eine weitere Email an den Verteiler schicken und über das weitere Vorgehen zu diesem Punkt informieren.

8. Der DMV entwickelt Best-Practice-Beispiele zur Unterstützung von Vereinen und Anlagenbetreibern in Bezug auf Soforthilfe, Kurzarbeit, Hygienestandards etc. (Wichtig: Diese Beispiele stehen immer unter dem Vorbehalt lokaler/regionaler Abweichungen)

9. Ggfs. weitere notwendige Beschlüsse werden zeitnah nach der nächsten Regierungserklärung in ca. 1 ½ Wochen vorbereitet.


Bleibt alle weiterhin gesund und bis bald!


Update vom 15.04.2020, 14:00
 Uhr

Liebe Minigolferinnen und Minigolfer,

in unserer letzten Information zur Corona-Pandemie haben wir Euch über Entscheidungen zu den überregionalen Ligen und dem Filzgolf-Masters informiert und eine weitere Information bzgl. des DMV-Pokals angekündigt. Diese möchte ich Euch heute nach Entscheidung durch den Sportausschuss zukommen lassen.

Vorab sei gesagt, dass Grundlage der Entscheidung ist, dass ein Spielbetrieb im Juni/Juli wieder aufgenommen werden kann, bzw. in reduziertem Maße (DMV-Pokal = Kleinveranstaltung mit max. 20 Teilnehmern). Sollte das nicht möglich sein, würde ein neuer Beschluss getroffen werden.

Aktueller Beschluss zur Fortführung des laufenden DMV-Pokalwettbewerbs 2019-2021:
1. Die Zwischenrunde muss bis 31.08.2020 gespielt sein (bisher 31.05.2020)
2. Das Achtelfinale muss bis 30.11.2020 gespielt sein (bisher 31.08.2020)
3. Das Viertelfinale muss bis 31.03.2021 gespielt sein (bisher 30.11.2020)
-> Die Viertelfinalteilnehmer bekommen für den Fall der Meldung zum DMV-Pokal 2021-2023 ein Freilos in der 1. regionalen Runde, sofern im LV mehr als eine Runde zu spielen ist.
-> Sind mehr als zwei regionale Runden in einem LV notwendig, müssen die Final Four-Teilnehmer (Sieger der Viertelfinals) bis mindestens 31.07.2021 Zeit haben, die 2. regionale Runde zu spielen
4. Das Final Four findet am 23./24.05.2021 (Pfingsten statt Ostern) statt

Da im Laufe dieser Woche weitere politische Entscheidungen im Umgang mit der Corona-Pandemie getroffen werden, werden wir ca. Anfang kommender Woche weitere Informationen bereitstellen.

Bleibt alle gesund und bis bald!


Update vom 31.03.2020, 15:00 Uhr


Liebe Minigolferinnen und Minigolfer,

die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben seit ca. 1 ½ Wochen ein Ausmaß angenommen, das vor ca. 3-4 Wochen in dieser Form noch nicht unbedingt absehbar war. Von daher haben wir uns frühzeitig Gedanken darüber gemacht, wie die Umsetzung weiterer Maßnahmen in Bezug auf den Sportbetrieb im DMV aussehen könnte. Was für alle unstrittig war: Wir wollten nicht bis zum 10.04. warten, bis weitere Entscheidungen getroffen werden, da jetzt schon durch zahlreiche weitreichendere Beschlüsse von Kommunen, Städten, Gesundheitsämter etc. Maßnahmen, vor allem zur Nutzung von Sportanlagen über den 19.04. hinaus beschlossen sind. Damit steht bereits jetzt fest, dass in einigen Regionen ein 2. und 3. Spieltag der überregionalen Ligen nicht stattfinden kann. Andererseits sehen wir den organisierten Sport mit seinen gesellschaftlichen Werten als einen der maßgeblichen MOTOREN für die Wiederaufnahme sozialen Lebens an, sobald die Maßnahmen gelockert werden. Daher möchten wir nicht zum jetzigen Zeitpunkt bereits die ganze Sportsaison absagen.

Auf Basis dieser Überlegungen hat das Präsidium gemeinsam mit dem Sportausschuss folgende Beschlüsse den DMV-Spielbetrieb betreffend gefasst:

1. Der 2. und 3. Spieltag der überregionalen Ligen sowie das Filzgolf-Masters finden nicht statt. Für das Filzgolf-Masters wird nach Einkehr von Normalität ggfs. ein neuer Termin im Herbst überlegt.

Begründung: Bereits jetzt steht fest, dass in weiten Teilen Deutschlands ein Spielbetrieb über den 19.04. hinaus nicht durchgängig möglich ist. Dabei reichen viele Umsetzungen bereits bis Ende Mai. Mit diesem Beschluss werden alle DMV-Turniere (Ausnahme DMV-Pokal) für diesen Zeitraum abgesagt.

2. Die Spieltage der 1. Bundesliga werden komplett abgesagt, alle Mannschaften der Nord- und Südstaffeln sind automatisch zur DM in Schriesheim qualifiziert.

Begründung: Es verbleibt für die 1. Bundesliga bei analoger Anwendung von Punkt 1. lediglich ein Spieltag zur Qualifikation, der bei schlechtem Wetterverlauf evtl. sogar nur gekürzt gespielt werden könnte. Eine Qualifikation über ggfs. nur 2 oder 3 Runden gebietet nicht die sportliche Fairness, die wir uns mit den Regularien vorstellen. Daher können alle Mannschaften, sofern Sie denn melden, an der DM teilnehmen. Schaut man sich die TN-Zahlen der vergangenen Jahre an und berücksichtigt, dass aus den zusätzlichen Mannschaften bereits in den Jahren zuvor Einzelspieler starteten, wird die zusätzliche Teilnehmerzahl mit ca. 15-20 Spieler/innen so ausfallen, dass der normale sportliche Ablauf einzuhalten ist. 

3. Die Landesverbände werden aufgefordert alternative Qualifikationskriterien zu den DMs zu entwickeln (über DRL, anhand bereits gespielter Ranglisten, ggfs. durch Punktesystem über die letzten Jahre bei Seniorenmannschaften, etc.)

Begründung: Zum jetzigen Zeitpunkt die ganze Spielsaison abzusagen ist aus den o.g. Gründen noch nicht unser Ansinnen. Uns ist bewusst, dass es in persönlichen Einzelfällen durch alternative Vergaben von Startplätzen zu „Einzelschicksalen“ kommen kann. Kehrt wieder Normalität ein, können aber mit diesem Beschluss auch in diesem Jahr evtl. noch Turniere mit großem sportlichen Wert angeboten werden und der reguläre und für alle gewohnte Spielbetrieb wieder aufgenommen werden. Die Ausrichter werden allerdings in diesem Zusammenhang angehalten, keine finanziellen Risiken einzugehen, sondern bis zu einer finalen Entscheidung lediglich die Planung des sportlichen Ablaufs sicherzustellen. Für die späteste finale Entscheidung zur DSM wird der 10.05. festgesetzt, eine finale Entscheidung zur DM und DJM fällt spätestens am 24.05.

4. Die tatsächliche Austragung der Spieltage ab dem 4. Spieltag der 2. und 3. Bundesliga wird jeweils 2 Wochen vor dem jeweiligen Spieltag entschieden. Ist ein Spielbetrieb auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen (ggfs. unter Berücksichtigung bestimmter Auflagen) möglich, wird der Spielbetrieb wie im Ligenspielplan geplant auf FREIWILLIGER Basis zum nächstmöglichen Spieltag wieder aufgenommen. Das bedeutet, dass kein Verein spielen muss, der bspw. auf Grund einer eigenen Risikoabschätzung nicht teilnehmen will. Daher wird auch die Auf- und Abstiegsregelung ausgesetzt und in 2021 in den gleichen Ligen und der gleichen Einteilung wieder eine reguläre Saison gespielt.

Begründung: Wenn wieder Normalität einkehrt, sollen auch gewohnte Abläufe wieder stattfinden und der Mannschaftsspielbetrieb wieder aufgenommen werden. Der Mannschaftsspielbetrieb ist die Basis unserer überregionalen Sportstruktur. Die Mannschaften wollen wieder zusammen sein, wollen trainieren, das Mannschaftsgefüge wieder aufnehmen und in den sportlichen Wettkampf eintreten, was nur über die Ausrichtung von Pokalturnieren etc. nicht gleichwertig möglich ist. Der eine möchte früher, der andere später wieder starten, je nach Risiko, persönlichen Befürchtungen, oder auch auf Basis von finanziellen Gründen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. Daher wollen wir niemandem den Spielbetrieb aufzwingen, dennoch aber dafür sorgen, dass neben Pokalturnieren etc. wieder Mannschafts-Spielbetrieb möglich ist. Eine Startgebühr wird für diesen freiwilligen Spielbetrieb nicht erhoben. Weitere Infos siehe Punkt 5. 

5. Stehen Ausrichterplätze der Spieltage nicht wie geplant zur Verfügung, oder stellt ein Verein auf Grund von Nichtantritt seine Anlage für einen Spieltag nicht zur Verfügung, so kann der Spieltag flexibel vom Ligaausschuss umgeplant werden, sodass ein Verein, dessen Spieltag vorher auf Grund der Corona-Lage ausgefallen ist, als Ausrichter einspringen kann.

Begründung: Aus Punkt 4. ergibt sich, dass Ligen ggfs. nicht in der vollen Stärke starten und Vereine auf Grund eigener Überlegungen die freiwilligen Spieltage nicht bestreiten wollen. Um in den Spielalltag wieder einsteigen zu können und den teilnehmenden Vereinen viele Spieltage anzubieten, um zur Normalität zurückzukehren, schafft diese Lösung größtmögliche Flexibilität. Die Ligen werden gebeten einen alternativen Spielplan für die Spieltage 4-6 (plus ggfs. Nachholspieltag) bis zum 24.05.2020 abzustimmen und bei der DMV-Geschäftsstelle einzureichen.

Wir sind uns bewusst, dass diese Regelungen auf der einen Seite Verzicht, auf der anderen Seite weitere Vorplanung und Flexibilität bei den LV und den Vereinen bedeuten. Es bleibt ein zugegebenermaßen größeres Risiko, dass diese Planungen (Qualifikationskriterien, Ligenplanung usw.) durch weitere Absagen hinfällig werden. Wir sehen sie aber keinesfalls als umsonst an, denn wenn der Spielbetrieb wieder losgehen kann, haben wir damit gut vorbereitet und können im Sinne der Werte des Sports einen Beitrag dazu leisten, das soziale Leben wieder in Gang zu bringen. Sowohl wie hier durch die Athleten, aber auch für die Freizeitspieler, indem wir zunächst noch an unserem Breitensportkonzept- und –termin festhalten werden. Wir hoffen daher, dass diese Regelungen von unserer Sportstruktur mitgetragen werden. Wir werden den Verlauf der Pandemie weiter beobachten, weiter sachlich über ggfs. weitere Auswirkungen beraten und dann ggfs. weiterführende Entscheidungen treffen, wenn nötig.

Eine Information über die weitere Fortführung des DMV-Pokal folgt in den kommenden Tagen.

Den Landesverbänden und Vereinen legen wir nahe, für Ihren Verantwortungsbereich ebenfalls Entscheidungen herbeizuführen, die sowohl die aktuelle Lage der Pandemie, als auch die Verantwortung des Sports als Motor für die Gesellschaft gleichermaßen mit einbezieht. Vielen Dank!


Update vom 13.03.2020, 20:30 Uhr
 

Liebe Minigolferinnen und Minigolfer,

nach der Veröffentlichung am gestrigen Tage hat die Entwicklung in Sachen Coronavirus spätestens nach der Pressekonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel gestern Abend eine neue Dynamik aufgenommen. Wir haben die Situation und die Meldungen von Kommunen, Landkreisen und Gesundheitsämtern mit unterschiedlichen Verfügungen genau beobachtet. Dazu kamen die Schul- und Kitaschließungen in zahlreichen Bundesländern sowie der eindringliche Hinweis, unnötige soziale Kontakte zu vermeiden und auch kleinere Veranstaltungen abzusagen. Eine finale Entscheidung bis zum gestern kommunizierten Termin aufzuschieben, hielten wir daher für überholt und wollten Euch nun zeitnah Klarheit verschaffen. Daher sind heute folgende Beschlüsse durch das DMV-Präsidium, den DMJ-Vorstand und den Sportausschuss getroffen worden.


1. Der 1. Spieltag der 1. Bundesliga (Nord und Süd) am 05.04.2020 wird abgesagt und entfällt ersatzlos. Vorbehaltlich weiterer Entscheidungen findet die Qualifikation zur DM Stand jetzt über drei Spieltage statt.

2. Der neutrale 1. Spieltag der 2. Bundesliga Nord Staffel I auf der Filzgolfanlage in Wanne-Eickel (ebenfalls 05.04.2020) wird abgesagt und entfällt ersatzlos.

3. Der 1. Spieltag der übrigen überregionalen Ligen am 05.04.2020 wird verschoben. Als Ersatztermin wird grds. der Nachholspieltag am 13.09.2020 festgelegt. Alternativ kann von Ligen, bei denen nicht alle offiziellen Spieltagstermine belegt sind, der freie offizielle Termin als Ersatztermin gewählt werden. -> Hinweis: Hierzu ist eine Abstimmung des Ligenleiters, bzw. der Mannschaftsführer nach Rücksprache mit dem Ausrichter vor Ort  zu erfolgen. Den so beschlossenen Ersatztermin bitten wir bis zum 31.03.2020 an die DMV-Geschäftsstelle zu melden. Andernfalls wird vom 13.09.2020 als Nachholtermin ausgegangen.

4. Der Jugendländerpokal/U23-Länderkampf vom 16.-18.04.2020 in Olching wird abgesagt und entfällt ersatzlos.


Als nächster Termin von DMV-Veranstaltungen steht mit dem 26.04.2020 der 2. Spieltag der überregionalen Ligen auf dem Terminplan. Wir werden die weitere Entwicklung der Situation und die offiziellen Empfehlungen und Erlasse weiter beobachten und über die Durchführung der Veranstaltungen bis spätestens zum 10.04.2020 eine Entscheidung treffen. Diese wird Euch am selben Tag mitgeteilt.

Wir möchten hiermit auch die Landesverbände (falls nicht bereits geschehen) bitten, die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung und der Länder zu unterstützen und die dazu notwendigen Beschlüsse zu treffen.

Vielen Dank für Euer Verständnis!
 



Information vom 12.03.2020, 15.00 Uhr


Liebe Minigolferinnen und Minigolfer,

der Start der überregionalen Ligen des DMV und der JLP/U23-Wettkampf in Olching stehen kurz bevor und wir beobachten mit Ernsthaftigkeit die Entwicklungen in Sachen Coronavirus. In den vergangenen Tagen kamen bereits zahlreiche Anfragen bei uns an, wie der DMV zu der Entwicklung steht und welche Maßnahmen ergriffen, bzw. überlegt werden.

Derzeit werden viele Sportveranstaltungen und andere Veranstaltungen (Messen etc.) abgesagt, der Großteil davon sind Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Zuschauern. Damit folgen die regionalen zuständigen Gesundheitsbehörden per Anordnung an die Veranstalter den Empfehlungen des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), nachzulesen in der Pressemeldung vom 10.03.2020. Diese Empfehlungen sind auch auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI) in den FAQ zum Thema Großveranstaltungen nachzulesen.

Das RKI weist in seiner aktuellen Risikobewertung darüber hinaus darauf hin, dass die Verbreitung des Virus auch durch eine Reduzierung der sozialen Kontakte als ergänzende Maßnahme verzögert werden kann. In den Ausführungen der FAQ’s zum Thema Großveranstaltungen bis 1.000 Besuchern wird dennoch keine direkte Absage empfohlen, sondern darauf verwiesen, dass in allen Einzelfällen eine Risikoabschätzung getroffen werden soll.



Die Veranstaltungen der überregionalen Ligen und der JLP/U23-Wettkampf sind mit Teilnehmerzahlen unter 100 Personen überschaubar und gehören aus unserer Sicht nicht zu den großen öffentlichen Veranstaltungen. Dennoch ist es natürlich auch hier angeraten, eine Risikoabschätzung zu treffen. Die Veranstaltungen finden jedoch im Freien statt, die Teilnehmerzahl ist überschaubar und die Teilnehmer reisen wg. des Transports von Equipment zum allergrößten Teil mit dem Auto und nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln an. Daher schätzen wir nach derzeitigem Stand das Risiko grds. als gering ein.

Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des BMI und des BMG und der aktuellen Risikobewertung des RKI haben der DMV und die DMJ daher folgende Entscheidungen getroffen:
 
  • Eine Absage der überregionalen Ligaspieltage ziehen wir Stand heute noch nicht in Erwägung, möchten uns die finale Entscheidung jedoch bis zum 20.03.2020 vorbehalten. Dann wird das DMV-Präsidium gemeinsam einen finalen Beschluss bzgl. einer grundsätzlichen Absage oder Durchführung des 1. Spieltages am 05.04.2020 treffen. Regionale Weisungen der Gesundheitsämter wären dann in der Folge ggfs. je Austragungsort gesondert zu beachten.
     
  • Auch bez. JLP/U23-Wettkampf vom 16.-18.04. hat die DMJ gemeinsam mit dem Ausrichter MSK Olching festgestellt, die Veranstaltung durchführen zu wollen. Die endgültige Entscheidung hierüber wird am 28.03. fallen. Auch hier sind natürlich etwaige lokale Regelungen zu beachten.

Der DMV ruft die Landesverbände dazu auf, für Ihre Veranstaltungen ebenfalls eine Risikoabschätzung vorzunehmen. Für die Abschätzung wichtig sind nach unserer Auffassung u.a. Überlegungen zu folgenden Punkten: Altersgruppe, Teilnehmerzahl, Austragungsort (indoor/outdoor), Zuschaueranzahl, Fallzahlen in der Umgebung, alternative Infektionsschutzmaßnahmen etc.

Für die Überlegungen zu Infektionsschutzmaßnahmen möchten wir Euch die Empfehlungen der BZgA ans Herz legen. Vor allem die Einhaltung der Hust- und Niesregeln, das häufige Händewaschen, Abstand halten und die Sauberkeit stehen dabei im Vordergrund. Maßnahmen wie die Aufstellung eines Desinfektionsspenders, kürzere Intervalle bei der Toilettenreinigung, Aushang von Hygienetipps und Infektionsschutzempfehlungen etc. könnten Maßnahmen sein, um für das Thema zu sensibilisieren.

Im Folgenden möchten wir Euch die Infolinks zu den in dieser Mail bearbeiteten Themen zur Kenntnis geben, damit Ihr die Informationen selbst schnell verfügbar habt.

Pressemeldung BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2020/1-quartal/krisenstab-bmg-bmi-sitzung-5.html
Risikogebiete und besonders betroffene Regionen in Deutschland: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
Tipps für das richtige Händewaschen: https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen.html
 
 





 
Revolutionierende Neuregelungen im Spielbetrieb ab 2015


Generalausschreibung ab 2015

Regeländerungen zum 1.1.2010

Alle zwei Jahre, immer am Rande der Weltmeisterschaften der allgemeinen Klasse, findet die WMFDelegiertenkonferenz statt, das höchste Gremium der WMF. Bei der diesjährigen Konferenz in Odense standen auch verschiedene Änderungen des WMF-Regelwerks auf der Tagesordnung.

Teile hiervon haben auch unmittelbare Auswirkungen auf den Sportbetrieb im Bereich des DMV, da sie für alle internationalen und nationalen Wettbewerbe Anwendung finden. Nachfolgend sollen die wichtigsten Änderungen dargestellt und erläutert werden.

Internationale Spielregeln

Als vor zwei Jahren die Grenzlinie am Mittelhügel eingeführt wurde, entbrannte eine heftige Diskussion über die Frage, wie ein über die Grenzlinie zurücklaufender Ball zu behandeln sei. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es nach den geltenden Regeln zu unterschiedlichen Spielsituationen kommen kann, je nachdem ob sich am Beginn der Bahn (auf Miniaturgolf) eine Bande vorhanden ist oder nicht.

Diese letztlich unbefriedigende Situation hat die Technische Kommission der WMF zum Anlass genommen, eine einheitliche Regelung vorzuschlagen, die von der Konferenz angenommen wurde. So ist nunmehr festgelegt, dass ein im Spiel befindlicher Ball, der hinter die Grenzlinie zurückläuft, unmittelbar anzuhalten ist. Der nächste Schlag erfolgt von dem Punkt, an dem der Ball der Grenzlinie überquert hat (unter Berücksichtigung der allgemeinen Ablegeregeln).

Mit dieser Klarstellung ist nun zwar das Mittelhügel-Problem gelöst, aber dafür würde es ohne weitere Änderungen an anderen Bahnen (z.B. Brücke) zu neuen, anderen Problemen kommen, denn dort beinhaltet der übliche Schlag zum Ass ein mehrmaliges Überqueren der Grenzlinie. Demzufolge wurden auch die Normungsbestimmungen der neuen Grenzlinien-Regel angepasst. An den Bahnen Brücke, Bodenwellen, Stumpfe Kegel und Passagen beim System Miniaturgolf und an der Bahn 10 beim System Beton befindet sich die Grenzlinie zukünftig nicht mehr am Ende des (letzten) Hügels bzw. am Ende des Hindernisses, sondern unmittelbar hinter dem Scheitelpunkt des (letzten) Hügels. Eine Besonderheit stellt das Rohr dar, denn hier befindet sich die Grenzlinie nunmehr am Ende des Rohrs. Das Aufschaukeln auf den Hügel bleibt also möglich, da sich die Grenzlinie quasi im „1. Stock“ befindet.

In die internationalen Spielregeln wurde nunmehr auch der Bereich Proteste aufgenommen, der vor zwei Jahren schlicht vergessen wurde. Proteste gegen Schiedsrichter- oder Oberschiedsrichter-Entscheidungen sind wie bisher unmittelbar auf der Anlage einzulegen und werden vor Ort durch das Schiedsgericht (oder die Jury, wo vorhanden) behandelt und abschließend entschieden. Neu ist, dass eine weitere Instanz bei solchen Tatsachenentscheidungen nicht mehr vorgesehen ist, die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig. Das Verfahren für Einsprüche gegen andere Entscheidungen (z.B. des Schiedsgerichts oder der Turnierleitung) wird wie bisher in der DMV-Sportordnung geregelt.

Als Ergänzung und Erweiterung der bestehenden Regeln wurde nunmehr festgelegt, dass nicht nur der Genuss und/oder das Mitführen alkoholischer Getränke verboten ist, sondern auch das Spielen unter Alkoholoder Drogeneinfluss. Wer also erkennbar alkoholisiert zum Turnier erscheint, darf nicht mehr zum Start zugelassen werden. Das Verbot wurde außerdem auf alkoholische Speisen ausgedehnt.

Auf Antrag des DMV wurde eine Erweiterung der kategorieübergreifenden Spielmöglichkeiten beschlossen. Neben der bereits bestehenden Möglichkeit für Spieler aller Kategorien, bei jedem Turnier in der allgemeinen Klasse zu starten, haben nunmehr Schüler eine zusätzliche Startberechtigung in der Jugend-Kategorie und Senioren 2 in der Kategorie Senioren 1. Eine Übersicht über die Kategoriezuordnung und die zusätzlichen Möglichkeiten wird an anderer Stelle gesondert veröffentlicht.

Weitere Änderungen beziehen sich nur auf internationale Meisterschaften, so dass hier weitere Ausführungen entbehrlich sind.


Normungsbestimmungen

Wie bereits ausgeführt, wurden in den Normungsbestimmungen an einigen Bahnen Änderungen bezüglich der Grenzlinie vorgenommen. Aber es gibt noch weitere Änderungen.

Beim System Beton wurde an der Bahn 7 eingefügt, dass ein Hügel als Standort der Begrenzungspfosten und als Lagepunkt der Grenzlinie nicht zwingend vorhanden sein muss. Offenbar besaß der Urahn aller Betonanlagen in der Schweiz auch keinen Hügel. Dieser ist wohl erst später in die Normungszeichnungen aufgenommen worden.

Größere Änderungen gibt es beim System Miniaturgolf. Hier wurden drei komplett neue Bahnen aufgenommen und an drei weiteren Ergänzungen vorgenommen.

Neu sind die Bahnen Gerade Bahn mit Rampe (nach der Entstehungsgeschichte oftmals auch als feststehende Wippe bezeichnet), Raute und Gerade Bahn mit Zielkreishügel (analog der Bahn 8 Beton). Diese Bahnen haben in Deutschland einige Verbreitung und wurden deshalb auf Vorschlag des DMV in die Normungsbestimmungen aufgenommen.

Bei den Stäben sind nun verschiedene Varianten möglich, da die Maße für die Standorte der Stäbe variabel definiert wurden. Auch ist eine Bahn mit nur zwei Stäben oder mit einer unregelmäßigen Anordnung möglich. Das Grundprinzip, dass immer der gerade Schlag durch die Mitte möglich sein muss, bleibt jedoch in jedem Fall erhalten.

Das V-Hindernis erhielt eine neue, erweiterte Definition, und zwar sowohl bei der Alternative Steilschräge mit V als auch beim Schrägkreis mit V. Das V kann nunmehr aus zwei geraden Stäben bestehen, aber auch aus zwei Dreiecken gebildet sein (das sog. Salzburger V). Außerdem kann das V am Fuß offen oder geschlossen sein. Maßgebliche Maße sind die Länge der Schenkelinnenseiten, die Größe der Schenkelöffnung und die maximale Breite des Hindernisses.

Beim System Filzgolf wurde die Möglichkeit eröffnet, die Abschlagplatte auch trapezförmig auszuführen. Mit dieser Änderung sollen Bandenschläge erleichtert werden.

Eine wesentliche Änderung ist auch, dass sich das Zielloch künftig nicht mehr zwingend in der Mitte des Zielfeldes befinden muss. Durch ein versetztes Zielloch sollen Schnittschläge erleichtert oder erzwungen werden (je nach Betrachtungsweise) bzw. einer evtl. bestehenden Spiellinie Rechnung getragen werden.

Am Hindernis Brücke muss sich zukünftig mindestens über der Grenzlinie ein Dach befinden. Damit wird der Zustand wiederhergestellt, der bei der Einführung dieser Bahn unter der Bezeichnung Steg durch Tunnel eigentlich vorgesehen war, im Laufe der Zeit aber etwas in Vergessenheit geriet.

Außerdem wurden wiederum drei neue Hindernisse in die Normungsbestimmungen aufgenommen, deren Erläuterung hier aber wohl zu weit führen würde und auch entbehrlich ist, da diese Hindernisse in Deutschland (noch) nicht vorhanden sind. Die Filz-Experten aus Skandinavien wurden aber gebeten, bis zur nächsten Konferenz Vorschläge zur Zusammenfassung oder Streichung von Hindernissen auszuarbeiten.

Die Regeln für das System MOS wurden in weiten Teilen neu gefasst, wobei ein Großteil dieser Bestimmungen im Bereich des DMV aktuell keine weitere Bedeutung hat.

Interessant ist allerdings die Festlegung, dass auf MOS-Anlagen grundsätzlich bewegliche Hindernisse zulässig sind, wenn deren Funktion erkennbar und somit ein berechenbares Spiel möglich ist.

Klargestellt wurde außerdem, dass Anlagen, die aufgrund einer oder mehrerer nicht normgerechter Bahnen als MOS-Anlagen qualifiziert wurden, ansonsten aber dem Standard eines genormten Systems entsprechen, nach den Regeln dieses Systems bespielt werden sollen. Dies gilt für die sog. 80 %-Beton-Bahnen (in der Schweiz verbreitet) ebenso wie für die vielen Miniaturgolfanlagen in Deutschland mit dem einen oder anderen Sonderhindernis (oftmals Relikte der früheren Abteilung 5 Kleingolf).

Soweit die Übersicht über die Änderungen im internationalen Regelwerk. Alle diese Änderungen treten am 1.1.2010 auch im Bereich des DMV in Kraft. Die neuen Fassungen der entsprechenden Teile innerhalb des DMV-Regelwerks (S1, S11, S12, S13, S14) sind als Download über die DMV-Internetseite abrufbar.

Einige dieser Änderungen erfordern z.T. Anpassungen im übrigen DMV-Regelwerk, insbesondere in der DMV-Sportordnung. Diese müssen jedoch erst von der Bundesversammlung Anfang März 2010 beschlossen werden und treten anschließend in Kraft. Bei bis dahin auftretenden Abweichungen oder Widersprüchen haben die neuen internationalen Bestimmungen Vorrang.
 



Günter Schwarz
DMV-Sportwart




Ersatzspieler-Regelung

 
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